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Allgemeine Geschäftsbedingungen Informationstechnik

  1. Geltung der Bedingungen
    1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der soLynx gmbh erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausbedungen.
      Abweichungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
      Diese AGB bleiben auch dann als Grundlage für das Geschäft zwischen dem Kunden und soLynx bestehen, wenn ein oder mehrere Punkte dem geltenden Recht widersprechen sollten. 
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Die Angebote der soLynx gmbh in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
    2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
    3. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. 
  3. Preise
    1. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen und Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
    2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inkl. 8.0 % MwSt.
  4. Liefer- und Leistungszeit
    1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die soLynx gmbh steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der soLynx gmbh durch Zulieferanten und Hersteller.
  5. Annahmeverzug
    1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die soLynx gmbh die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die soLynx gmbh ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder 25 % des vereinbarten Kaufspreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
  6. Lieferung
    1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der soLynx gmbh und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
  7. Gefahrenübergang
    1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die soLynx gmbh hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
  8. Gewährleistung
    1. Die soLynx gmbh gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmung beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
    2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff so wie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
    3. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
    4. Gewährleistungsansprüche gegen die soLynx gmbh stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  9. Retouren
    1. Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die soLynx gmbh eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindlichen Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
  10. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der soLynx gmbh.
  11. Zahlung
    1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder im Voraus rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
    3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in der Höhe von 10 % zu berechnen. W%auml;hrend der Dauer des Verzuges ist sie soLynx gmbh auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Waren zurückzuverlangen und Schadenersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
    4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit oder Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
  12. Haftungsbeschränkungen
    1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
  13. Urheberrechte / Software-Gewährleistung
    1. Soweit Software zur Lieferung gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen und Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
  14. Datenschutz
    1. Die soLynx gmbh ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
  15. Gerichtsstand
    1. Olten ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

CH-3617 Fahrni b. Thun, 16. September 2011

soLynx gmbh
Dörfli 84B
CH-3617 Fahrni b. Thun